BFH - 27.11.1973 (VII R 100/71) - DRsp Nr. 1997/11811
BFH, vom 27.11.1973 - Aktenzeichen VII R 100/71
DRsp Nr. 1997/11811
»Erweist sich, daß ein aufgrund eines Arrestes gepfändeter Herausgabeanspruch nicht mehr besteht, kann nicht aufgrund dieses Arrestes nach Ablauf der Vollziehungsfrist der gegen einen anderen bestehende Herausgabeanspruch gepfändet werden.«
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