I. Die Klägerin hat mit ihrer Alleingesellschafterin einen Ergebnisübernahmevertrag (EÜV) abgeschlossen. Nach dem Inhalt des angefochtenen Urteils stellte das beklagte Finanzamt bei einer Kapitalverkehrsteuerprüfung fest, daß die Kontokorrentverbindlichkeiten der Klägerin gegenüber ihrer Gesellschafterin nur in Höhe eines Festbetrages zu 3,5 % verzinst worden waren. Die vom Prüfer ermittelten Durchschnittswerte dieser Kontokorrentschulden der Klägerin waren in den geprüften Jahren höher als der Festbetrag.