BFH - 27.11.1979 (VII R 12/79) - DRsp Nr. 1997/14436
BFH, vom 27.11.1979 - Aktenzeichen VII R 12/79
DRsp Nr. 1997/14436
»1. Ein Unternehmen bzw. Betrieb ist nicht i.S. des § 116AO "übereignet", wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens bzw. Betriebes nur verpachtet worden sind. 2. Eine Fortführung der Firma eines Einzelkaufmanns durch den Erwerber seines Handelsgeschäfts ist nur dann zu bejahen, wenn der wesentliche Kern der dem § 18HGB entsprechenden Firma des Einzelkaufmanns in die Firma des Erwerbers übernommen worden ist (Anschluß an Urteil des BAG vom 26.05.1955 2 AZR 38/54, BAGE 2, 127, NJW 1955, 1413).«