I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Im ersten Rechtsgang hatte der Senat durch Urteil vom 15. Mai 1974 I R 254/71 (nv) die Vorentscheidung aufgehoben, weil das Finanzgericht (FG) eine notwendige Beiladung unterlassen hatte. Das FG hat diese im zweiten Rechtsgang nachgeholt. Streitig ist, ob Vergütungen für eine Arbeitnehmererfindung, die an einen Kommanditisten gezahlt wurden, Betriebsausgaben der KG sind, wenn die Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber zu einer Zeit in Anspruch genommen wurde, als der Kommanditist noch Arbeitnehmer war.
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