BFH vom 28.01.1976
IV R 168/73
Normen:
AO § 212 ; GewStG § 26 ;
Fundstellen:
BFHE 118, 49
BStBl II 1976, 344

BFH - 28.01.1976 (IV R 168/73) - DRsp Nr. 1997/12799

BFH, vom 28.01.1976 - Aktenzeichen IV R 168/73

DRsp Nr. 1997/12799

»Ein Lohnsteuer-Außenprüfer, der eine Lohnsummensteuerprüfung durchführt, erläßt mit der Vorlage der formulierten Anerkennungserklärung für die nachzuzahlende Lohnsummensteuer einen Steuerbescheid, der an die Bedingung der Abgabe einer rechtswirksamen Anerkennungserklärung geknüpft ist. Demnach kann dieser Steuerbescheid als solcher nur dann Rechtswirkungen entfalten, wenn die Bedingung tatsächlich eintritt, d.h. eine rechtswirksame Anerkenntniserklärung vorliegt.«

Normenkette:

AO § 212 ; GewStG § 26 ;

I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) aufgrund formlos ergangener Lohnsummensteuerbescheide für die Streitjahre 1963 bis 1967 Lohnsummensteuer schuldet.