I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Anteile in den Streitjahren (1968 und 1969) je zur Hälfte einer ausländischen und einer inländischen Kapitalgesellschaft gehörten.
Schwestergesellschaften der Klägerin waren die Gesellschaft B. mit denselben Gesellschaftern und den gleichen Anteilsverhältnissen, sowie die inländische E-AG, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des ausländischen Unternehmens. Die Klägerin hat in den Streitjahren ihren Gesellschaftern und den genannten Schwestergesellschaften Kredite gewährt. Diese Darlehen wurden aufgrund schriftlicher und mündlicher Absprachen mit 1 v.H. über dem Diskontsatz der Bundesbank verzinst.
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