BFH vom 28.02.1974
V R 55/72
Fundstellen:
BFHE 111, 564
BStBl II 1974, 345

BFH - 28.02.1974 (V R 55/72) - DRsp Nr. 1997/11928

BFH, vom 28.02.1974 - Aktenzeichen V R 55/72

DRsp Nr. 1997/11928

»Zahlungen im Rahmen einer sogenannten Erlöspoolung, die nicht leistungsbezogen sind, fehlt der Entgeltcharakter.«

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, Revisionsbeklagten und Anschlußrevisionsklägerin (Klägerin) unterhält zusammen mit anderen Zementfabriken eine gemeinsame Verkaufsstelle, die Zementverkaufsstelle ... (Verkaufsstelle). Diese lenkte den Absatz der Mitgliedswerke und verteilte die Aufträge. Von dieser erhielt die Klägerin auf Grund einer Vereinbarung unter den Mitgliedswerken

1. Ausgleichszahlungen für Klinkerzement, 2. Vergütungen für Schiffsverladungen und 3. Vergütungen für Zementlieferungen mit Spezialfahrzeugen.

Streitig ist, ob diese Zahlungen als Entgelte im Rahmen eines Leistungsaustausches gewährt worden sind.

Das Finanzgericht (FG) hat im ersten Rechtsgang die Zahlungen unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 21. Juli 1960 V 139/57 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 236 - HFR 1961, 236 -) als einen leistungsunabhängigen innergesellschaftlichen Ausgleich (Erlöspoolung) angesehen.

Durch Urteil vom 16. Januar 1966 V R 2/66 hat der Senat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Dabei hat der Senat im wesentlichen folgendes ausgeführt: