BFH vom 28.04.1970
II 144/64
Fundstellen:
BFHE 99, 320
BStBl II 1970, 674

BFH - 28.04.1970 (II 144/64) - DRsp Nr. 1997/10180

BFH, vom 28.04.1970 - Aktenzeichen II 144/64

DRsp Nr. 1997/10180

»1. Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts werden nicht mißbraucht, wenn ein Makler den unmittelbaren Verkauf eines Grundstücks vom Eigentümer an den Erwerber herbeiführt, obwohl ihm formgerecht der Kauf des Grundstücks angetragen war. 2. In einem solchen Falle ist zu prüfen, ob nicht durch das Kaufangebot dem Makler ermöglicht worden ist, das Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten (BFH 96, 201).«

I. Der Kläger ist Grundstücksmakler. Er hatte "Alleinauftrag", ein Grundstück zu verkaufen. Die Eigentümerin hatte ihm unter notarieller Beurkundung ein auf nicht ganz drei Monate befristetes Kaufangebot gemacht, ihn gleichzeitig aber auch unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB "ermächtigt", das Grundstück zu verkaufen und aufzulassen; bei Verkauf an Dritte sollte er befugt sein, sich bestimmte Beträge unmittelbar auszahlen zu lassen. Der Kläger hat das Grundstück namens der Eigentümerin unmittelbar an einen Dritten verkauft und aufgelassen.