I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betätigt sich als Erfinder. Er meldete im Jahr 1978 ein Montageverfahren für Geräte .... als Patent an. Eine Entscheidung des Patentamts über die Patentfähigkeit lag bis zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht -FG- (20. März 1981) noch nicht vor.
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