BFH - 28.06.1973 (IV R 77/70) - DRsp Nr. 1997/11652
BFH, vom 28.06.1973 - Aktenzeichen IV R 77/70
DRsp Nr. 1997/11652
»Ein Wirtschaftsprüfer, der als Testamentsvollstrecker für die mehrere Jahre andauernde Auseinandersetzung eines Nachlasses eine einmalige Vergütung erhält, kann für diese Vergütung die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 3EStG nicht beanspruchen, weil die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker für ihn keine Sondertätigkeit darstellt.«