I. In der Revisionsinstanz ist für den Erhebungszeitraum 1966 streitig, ob die Klägerin die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages nach §
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Grundstücksgemeinschaft, an der die Brüder W., E. und G. zu je einem Drittel beteiligt sind. Der Klägerin gehört ein mit Fabrikhallen bebautes Grundstück. Das Grundstück ist an eine GmbH verpachtet. Anteilseigner der GmbH waren 1966 die an der Klägerin beteiligten Brüder W., E. und G. und außerdem der Bruder H. zu je 25 v.H. . Die Einkünfte aus der Verpachtung des Fabrikgrundstückes betrugen 1966 34.480 DM.
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