I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin der X-AG, auf die ihrerseits zum 31. Dezember 1969 die D.-AG umgewandelt worden war.
Im Jahre 1954 indossierte die D.-AG in drei aufeinanderfolgenden Monaten auf eine Niederländische Bank (N.-Bank) Wechsel in Höhe von
hfl 1.770.000 hfl 1.600.000 hfl 1.630.000 (insgesamt hfl 5.000.000),
die diese akzeptierte und diskontierte. Die Wechsel waren von einem Rohstofflieferanten der D.-AG ausgestellt worden. Den Diskonterlös von hfl 5.000.000 überwies die N.-Bank an die Einkaufskommissionärin der D.-AG und belastete dieser gleichzeitig ein Sonderkreditkonto in gleicher Höhe. Seitdem wurden die nach 90 Tagen fälligen Wechselforderungen der N.-Bank gegen die D.-AG jeweils durch die Diskonterlöse späterer Wechsel getilgt. Das Sonderkreditkonto der D.-AG wies regelmäßig eine Schuld von insgesamt etwa hfl 5 Mio auf.
Die Rohstoffimporte wurden dem Lieferanten jeweils über Kontokorrentkonten der D.-AG bei einer deutschen Bank bezahlt.
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