I. Streitig ist der Zeitraum für die Berechnung des Zuschlags gemäß § 3 Abs. 4, 5 des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung für den Wohnungsbau -GrEStWoBauG (NW)- i.d.F. der Bekanntmachung vom 20. Juli 1970 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen -GVBl NW-- 620).
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