BFH - 28.08.1974 (I R 66/72) - DRsp Nr. 1997/12224
BFH, vom 28.08.1974 - Aktenzeichen I R 66/72
DRsp Nr. 1997/12224
»Zahlt der neue Mieter von Geschäftsräumen dem bisherigen Inhaber einen Zuschuß dafür, daß er dessen branchenfremdes Warenlager nicht zu übernehmen und - möglicherweise verlustbringend - zu verwerten braucht, so ist der Zuschuß weder als Wirtschaftsgut noch als Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren.«