I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erstellte im Jahr 1975 eine Lagerhalle. Den Bauauftrag hierfür hatte die Klägerin am 11. Oktober 1974 der Firma A erteilt. Diese hatte am 2. Januar 1975 mit der Durchführung des Auftrags begonnen. Die für die Errichtung der Lagerhalle erforderliche Baugenehmigung hatte die Klägerin am 16. Oktober 1974 beantragt und Mitte Dezember 1974 erhalten.
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) lehnte den Antrag der Klägerin, ihr für die Herstellung der Lagerhalle eine Investitionszulage nach §
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