BFH vom 28.10.1977
III R 72/75
Normen:
BerlinFG § 19 Abs. 1, 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 6 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 123, 538
BStBl II 1978, 115

BFH - 28.10.1977 (III R 72/75) - DRsp Nr. 1997/13606

BFH, vom 28.10.1977 - Aktenzeichen III R 72/75

DRsp Nr. 1997/13606

»1. Zu den Voraussetzungen, unter denen Reproduktionen und Lithographien zum Anlagevermögen einer Druckerei gehören. 2. Die Gewährung einer Investitionszulage ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts auf einen Erinnerungswert von 1 DM abgeschrieben werden kann.«

Normenkette:

BerlinFG § 19 Abs. 1, 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 6 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb im Streitjahr 1971 eine Druckerei in Berlin (West). Streitig ist, ob der Klägerin auf Reproduktionen und Lithographien Investitionszulagen zustehen.