BFH - 28.10.1981 (I R 156/78) - DRsp Nr. 1997/15100
BFH, vom 28.10.1981 - Aktenzeichen I R 156/78
DRsp Nr. 1997/15100
»1. Entscheidungen der Finanzbehörden über Steuervergünstigungen nach § 3ZRFG sind Ermessensentscheidungen. 2. Die Entscheidung der Verwaltung, Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 2ZRFG für Gebäude zu versagen, die vor ihrem Erwerb zum Betriebsvermögen eines Betriebs gehört haben, der überwiegend aus persönlichen Gründen (Gesundheitszustand oder Alter des Betriebsinhabers) veräußert worden ist, hält sich in dem durch § 3ZRFG abgesteckten Rahmen der Ermessensausübung.«
Normenkette:
ZRFG § 3 ;
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