BFH vom 28.10.1982
IV R 73/81
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 6 ;
Fundstellen:
BFHE 137, 32
BStBl II 1983, 106

BFH - 28.10.1982 (IV R 73/81) - DRsp Nr. 1997/15452

BFH, vom 28.10.1982 - Aktenzeichen IV R 73/81

DRsp Nr. 1997/15452

»1. Im eigenen Grund und Boden entdeckte Bodenschätze, deren Ausbeute einem Pächter übertragen ist, sind in der Regel schon vom Objekt her nicht geeignet, einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu dienen und diesen zu fördern; sie können daher nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eingelegt werden. 2. Auch die Erlangung fiktiver Anschaffungskosten zu dem Zweck, Absetzungen für Substanzverringerung vornehmen zu können, rechtfertigt keine Einlage solcher Bodenschätze als gewillkürtes Betriebsvermögen.«

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 7 Abs. 6 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob ein Land- und Forstwirt ein verpachtetes Sand- und Kiesvorkommen in seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als gewillkürtes Betriebsvermögen einlegen und dadurch Absetzungen für Substanzverringerung (AfS) erlangen kann.