I. Der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist mit Bescheid der Stadt A vom 22. März 1968 gemäß § 116 Abs. 1 AO als Haftende zur Zahlung rückständiger Gewerbesteuer 1965 der Firma E, ...maschinenhandel, in A (Firma E), in Höhe von 1.532 DM herangezogen worden. Ihren Antrag, sie von der Haftung freizustellen, lehnte der nach §
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