I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) verpflichtet ist, die Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Mitunternehmer (§ 15 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) anzusehen und Gewinne gesondert festzustellen.
Die Fa. Sch. war früher von Sch., dem Ehemann der Klägerin zu 2 und Vater des Klägers zu 1, betrieben worden. In seinem Testament hatte Sch. u.a. verfügt:
"1. Zu meiner Alleinerbin bestimme ich ... meine Ehefrau ..., und zwar als befreite Vorerbin. ...
2. Meine Nacherben sollen meine beiden Söhne K., geb. ... 1931, und H., geb. ... 1932, zu gleichen Teilen sein.
4. Die Nacherbfolge tritt ein
a) wenn sich meine Ehefrau wieder verheiratet,
b) mit dem ... (dem Tag der Vollendung des 25. Lebensjahres meines Sohnes H.),
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