BFH vom 29.03.1973
I R 153/71
Normen:
GewStDV § 1 ;
Fundstellen:
BFHE 109, 431
BStBl II 1973, 661

BFH - 29.03.1973 (I R 153/71) - DRsp Nr. 1997/11611

BFH, vom 29.03.1973 - Aktenzeichen I R 153/71

DRsp Nr. 1997/11611

»Ein Bauunternehmer, der innerhalb eines Zeitraums von 5 1/2 Jahren vier Grundstücke zum Teil bebaut, zum Teil unbebaut veräußert, nachdem er sie zunächst zwei bis drei Jahre im Besitz hatte, überschreitet in der Regel den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und übt, wenn die Voraussetzungen des § 1 GewStDV vorliegen, eine gewerbliche Betätigung aus.«

Normenkette:

GewStDV § 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Bauunternehmer und befaßt sich mit Hochbau-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten. Seit dem Jahre 1950 erwarb er mehrere Grundstücke, zumeist Ruinen- oder beschädigte Mietwohngrundstücke. Von den insgesamt 11 in der Zeit bis 1963 teils zu Alleineigentum, teils zu Miteigentum erworbenen Grundstücken verkaufte er in den Jahren 1955 bis 1961 vier Grundstücke mit Gewinn weiter. Seine Tätigkeit entwickelte sich folgendermaßen:

Lage Erwerb Anteil Verkauf zwischenz.Maßnahme Gewinn

------------------------------------------------------------------

Grundst. R. 28. 7.1952 1/2 15.12.1955 - ca. 8.500

Grundst. Kl. 8. 6.1954 1/1 11. 2.1957 - ca. 4.300

Grundst. B. 25. 8.1950 1/1 - Wiederaufbau 1954 -

Grundst. Kn. 15.12.1955 1/2 - Wiederaufbau 1959 -

Grundst. W. 24. 1.1957 1/2 4. 2.1960 Wiederaufbau 1958 25.639

Grundst. S. 19. 6.1958 1/1 3. 2.1961 - 36.093

Grundst. A. 20. 2.1960 1/1 - - -

Grundst. N. 16. 5.1960 1/2 - Instandsetzung -