I. Kläger und Revisionsbeklagter (Kläger) ist der Inhaber des aus einer Betriebsaufspaltung hervorgegangenen Besitzunternehmens. Ursprünglich hatte eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) als Besitzunternehmen bestanden. Betriebsgesellschaft war seit der Betriebsaufspaltung im Jahre 1941 eine GmbH. Das Besitzunternehmen hatte bei der Betriebsaufspaltung die Grundstücke, die Fabrikgebäude und die Wohngebäude behalten, während alle anderen Anlage- und Umlaufgüter an die GmbH gefallen waren. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) lehnte in den Gewerbesteuer-Meßbescheiden für die Erhebungszeiträume 1964 bis 1967 die Anwendung der Kürzungsvorschrift des §
Die Einsprüche blieben ohne Erfolg.
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