BFH vom 29.03.1973
I R 199/72
Fundstellen:
BFHE 109, 138
BStBl II 1973, 563

BFH - 29.03.1973 (I R 199/72) - DRsp Nr. 1997/11557

BFH, vom 29.03.1973 - Aktenzeichen I R 199/72

DRsp Nr. 1997/11557

»Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Unternehmen erst im Laufe des Erhebungszeitraums von der gewerblichen zur vermögensverwaltenden Tätigkeit übergegangen ist.«

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betrieb Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugteilen. Außerdem unterhielt sie eine Reparaturwerkstatt. Am 15. April 1969 vermietete sie sämtliche Betriebsräume und verkaufte die Maschinen, Werkzeuge und die Ladeneinrichtung sowie einen Teil der Werkstatt- und Büroeinrichtung. Die verbliebenen Wirtschaftsgüter (u.a. einige Kraftfahrzeuge) verwendete die Klägerin nur noch für ihre Vermietungstätigkeit.