I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, betrieb Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugteilen. Außerdem unterhielt sie eine Reparaturwerkstatt. Am 15. April 1969 vermietete sie sämtliche Betriebsräume und verkaufte die Maschinen, Werkzeuge und die Ladeneinrichtung sowie einen Teil der Werkstatt- und Büroeinrichtung. Die verbliebenen Wirtschaftsgüter (u.a. einige Kraftfahrzeuge) verwendete die Klägerin nur noch für ihre Vermietungstätigkeit.
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