I. Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) aus dem Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke gewerbliche Einkünfte bezogen hat. Der Kläger ist Filmkaufmann. Im Jahre 1959 erwarb er von einer Baulandgesellschaft 37.340 qm Bauland, das im Erwerbszeitpunkt in 20 Parzellen vermessen war und sich im Zustand der Erschließung befand. Der Kaufpreis betrug 448.080 DM. Die restlichen Erschließungsmaßnahmen wurden von der Verkäuferin durchgeführt und mit 4,50 DM pro qm berechnet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|