I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt in Berlin, X-Straße 142, eine Bäckerei mit Konditorei und unterhält in Berlin, Y-Straße, eine Verkaufsfiliale. Streitig ist, ob dem Kläger für einen im Jahre 1971 angeschafften VW-Transporter die erhöhte Investitionszulage von 25 % der Anschaffungskosten nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) gewährt werden kann. Der VW-Transporter dient dem Kläger zum Transport seiner fertigen Backwaren vom Hauptgeschäft zu seinem Filialbetrieb. In geringem Umfang transportiert er auch Waren zu fremden Verkaufsfilialen.
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