I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) ist Kommanditist einer KG mit Geschäftsleitung in der Bundesrepublik und Leiter des Zweigbetriebes dieser KG in Berlin (West); er wurde für das Streitjahr 1964 unter anderen auch mit seinen Einkünften aus der KG zur Einkommensteuer herangezogen.
Der Einkommensteuerbescheid 1964 und der ihm - insoweit - zugrunde liegende einheitliche Gewinnfeststellungsbescheid über den Anteil des Steuerpflichtigen am Gewinn der KG sind unanfechtbar geworden.
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