BFH vom 29.04.1977
VI R 208/75
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 467
BStBl II 1977, 716

BFH - 29.04.1977 (VI R 208/75) - DRsp Nr. 1997/13452

BFH, vom 29.04.1977 - Aktenzeichen VI R 208/75

DRsp Nr. 1997/13452

»Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Aufwendungen für die Anschaffung eines allgemeinen Nachschlagewerkes auch bei einem Lehrer grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung gehören (vgl. Urteil vom 05.07.1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl 3.1957, 328).«

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), unterrichtete an einem Gymnasium in den Fächern Deutsch und Englisch. Außerdem leitete er eine Arbeitsgemeinschaft "Druck". Seine Ehefrau war Lehrerin an einer Hauptschule. Für das Streitjahr 1969 machte er 237 DM für den Erwerb von drei Bänden der Brockhaus-Enzyklopädie als Wer ungskosten geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu. Der Einspruch des Klägers blieb erfolglos.

Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Es führte aus: