I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), unterrichtete an einem Gymnasium in den Fächern Deutsch und Englisch. Außerdem leitete er eine Arbeitsgemeinschaft "Druck". Seine Ehefrau war Lehrerin an einer Hauptschule. Für das Streitjahr 1969 machte er 237 DM für den Erwerb von drei Bänden der Brockhaus-Enzyklopädie als Wer ungskosten geltend. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu. Der Einspruch des Klägers blieb erfolglos.
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Es führte aus:
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