BFH - 29.04.1982 (IV R 10/79) - DRsp Nr. 1997/15310
BFH, vom 29.04.1982 - Aktenzeichen IV R 10/79
DRsp Nr. 1997/15310
»In eine Rücklage für Ersatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) können ausnahmsweise auch Zinsen einbezogen werden, die dem Steuerpflichtigen aus der vorübergehenden Anlage der vorzeitig ausgezahlten Entschädigungssumme zugeflossen sind, sofern diese Zinsen vereinbarungsgemäß als zusätzliche Entschädigung für die in der Zeit zwischen der Einigung über die Veräußerung eines Wirtschaftsguts zwecks Vermeidung eines behördlichen Eingriffs und der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an diesem Wirtschaftsgut durch die allgemeine Preissteigerung weiter anwachsenden stillen Reserven gedacht sind.«
Normenkette:
EStR Abschn. 35;
Gründe:
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