BFH - 29.06.1973 (III R 86/72) - DRsp Nr. 1997/11634
BFH, vom 29.06.1973 - Aktenzeichen III R 86/72
DRsp Nr. 1997/11634
»Der Senat hält an der im Urteil vom 17.05.1966 III 2/62 (BFHE 86, 374, BStBl III 1966, 500) vertretenen Auffassung fest, daß der Kapitalwert des Rechts auf Teilnehme an der erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum sonstigen Vermögen des Berechtigten nach § 110 Abs. 1 Nr. 4BewG 1965 gehört und nicht nach § 111 Nr. 1 oder Nr. 4 BewG 1965 außer Ansatz bleiben kann.«
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