BFH vom 29.06.1978
VI R 20/77
Normen:
AO § 96 Abs. 2, § 159, § 229 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 343
BStBl II 1978, 608

BFH - 29.06.1978 (VI R 20/77) - DRsp Nr. 1997/13868

BFH, vom 29.06.1978 - Aktenzeichen VI R 20/77

DRsp Nr. 1997/13868

»Zahlt das FA einen durch Fälschung von Lohnsteuerbescheinigungen erschlichenen Erstattungsbetrag an einen Dritten aus, an den der angebliche Erstattungsanspruch abgetreten wurde (Zessionar), so kann es einen Rückforderungsanspruch gegen den Zessionar geltend machen.«

Normenkette:

AO § 96 Abs. 2, § 159, § 229 Nr. 7 ;

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Kreditinstitut. Sie hat mit dem Steuerbevollmächtigten M. eine Vereinbarung über die Vorfinanzierung von Lohnsteuer-Erstattungsansprüchen und Einkommensteuer-Erstattungsansprüchen getroffen.