BFH - 29.07.1976 (IV R 172/72) - DRsp Nr. 1997/13046
BFH, vom 29.07.1976 - Aktenzeichen IV R 172/72
DRsp Nr. 1997/13046
»Beim buchführenden Land- und Forstwirt stellt die Entschädigung, die er bei der Verpachtung seines Betriebes für die von ihm aufgewendeten Feldbestellungskosten vom Pächter erhält, eine im Wirtschaftsjahr des Pachtbeginns gewinnerhöhende Betriebseinnahme dar. Die Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung des Verpächters, bei Pachtende die Feldbestellungskosten des Pächters zu ersetzen, oder eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens, ist nicht möglich.«
Gründe:
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