BFH vom 29.07.1976
VIII R 116/72
Normen:
DBA-Schweiz (1931/1959); StAnpG § 6 ;
Fundstellen:
BFHE 120, 126
BStBl II 1977, 268

BFH - 29.07.1976 (VIII R 116/72) - DRsp Nr. 1997/13208

BFH, vom 29.07.1976 - Aktenzeichen VIII R 116/72

DRsp Nr. 1997/13208

»Zur Frage, wann sog. Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs nicht erfüllen.«

Normenkette:

DBA-Schweiz (1931/1959); StAnpG § 6 ;

I. Streitig ist, ob Ausschüttungen einer inländischen GmbH an ihre Mutter-GmbH mit Sitz in der Schweiz, die von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen durch Treuhänder gegründet wurde, diesem unmittelbar im Rahmen seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der seinen Wohnsitz im Inland hatte, war zusammen mit Angehörigen an der inländischen E-KG beteiligt, die eine Stoffdruckerei und bis Ende 1964 einen Großhandel mit Dekorationsstoffen betrieb.

1964 gründeten die Schweizer Staatsangehörigen Dr. A. und Dr. B. als Treuhänder des Klägers die H-GmbH mit Sitz in der Schweiz. Nach den Statuten waren Gesellschaftszweck der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Grundstücksgeschäfte, wobei sich die Geschäftstätigkeit auf das In- und Ausland erstrecken sollte.