BFH vom 29.08.1973
I R 214/71
Fundstellen:
BFHE 110, 348
BStBl II 1974, 6

BFH - 29.08.1973 (I R 214/71) - DRsp Nr. 1997/11744

BFH, vom 29.08.1973 - Aktenzeichen I R 214/71

DRsp Nr. 1997/11744

»Bei Beurteilung der Frage, ob der Eigentümer und Verkäufer unbebauter Grundstücke sich dadurch gewerblich betätigt hat, daß er bei der Erschließung und (oder) der künftigen Bebauung des Geländes aktiv mitgewirkt hat, sind alle Aktivitäten, die der Verkäufer bei der Baureifmachung, der Erschließung und der Bebauung des Geländes entfaltet hat, im einzelnen zu untersuchen und im Zusammenhang zu würdigen.«

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind die Erben der am 16. Juni 1966 verstorbenen Frau E.S. (Steuerpflichtige), die ihren am 6. Mai 1964 verstorbenen Ehemann S. beerbt hatte. Streitig ist, ob die Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum 1965 aus dem Verkauf eines unbebauten Grundstücks gewerbliche Einkünfte bezogen hat.