BFH - 29.08.1973 (I R 26/71) - DRsp Nr. 1997/11780
BFH, vom 29.08.1973 - Aktenzeichen I R 26/71
DRsp Nr. 1997/11780
»Der Senat hält an der Rechtsauffassung fest, daß sog. Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters (Mitunternehmers) grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen Feststellung des Gewinns der Gesellschaft zu berücksichtigen sind.«
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