BFH - 29.09.1982 (VIII R 225/81) - DRsp Nr. 1997/15548
BFH, vom 29.09.1982 - Aktenzeichen VIII R 225/81
DRsp Nr. 1997/15548
»Fallen bei Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1EStG und damit des § 7b Abs. 6 Satz 2 EStG weg, so sind Anteile der Eheleute an einem Bauwerk, das ihnen gemeinsam gehört, wieder als selbständige Objekte zu behandeln. Bei jedem Ehegatten tritt hinsichtlich seines Anteils Objektverbrauch ein.«