BFH - 29.10.1974 (I R 103/73) - DRsp Nr. 1997/12273
BFH, vom 29.10.1974 - Aktenzeichen I R 103/73
DRsp Nr. 1997/12273
»Rückstellungen eines Erdölleitungsunternehmens für die Verpflichtung, nach Auslaufen der Gestattungsverträge Rohrleitungen zu entfernen und die Grundstücke wiederherzustellen, sind keine Dauerschulden.«
Normenkette:
GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.