I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1965 der Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) - Eheleute -, ob in dem in monatlichen Raten zu zahlenden Kaufpreis für ein Grundstück als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähige Zinsen enthalten sind oder ob die laufenden Zahlungen auf einer Zeitrenten- bzw. Leibrentenverpflichtung beruhen.
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