Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft (Kommanditgesellschaft I), die ihrerseits als persönlich haftende Gesellschafterin einer weiteren Kommanditgesellschaft (Kommanditgesellschaft II) in das Handelsregister eingetragen worden ist.
Der mit einem Kommanditisten und einer Kommanditeinlage von 100.000 DM gegründeten Kommanditgesellschaft II sind bis 31. Mai 1970 weitere Kommanditisten mit Einlagen von ... DM beigetreten. Auf das Kommanditkapital von ... DM waren bis 31. Mai 1970 insgesamt ... DM eingezahlt.
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