AO § 259 Abs. 2 (i.d.F. vor dem 1.1.1966), § 248 Abs. 2 ; AO (1977) § 367 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 127, 295
BStBl II 1979, 530
BFH - 30.01.1979 (VIII R 35/73) - DRsp Nr. 1997/14168
BFH, vom 30.01.1979 - Aktenzeichen VIII R 35/73
DRsp Nr. 1997/14168
»Läßt ein Steuerpflichtiger die Einspruchsentscheidung des Finanzamts bestandskräftig werden, so ist er bei einer späteren Beseitigung der Bestandskraft nicht gehindert, sein früheres im Einspruchsverfahren verfolgtes Begehren wieder aufzugreifen.«
Normenkette:
AO § 259 Abs. 2 (i.d.F. vor dem 1.1.1966), § 248 Abs. 2 ; AO (1977) § 367 Abs. 2 ;
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