I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beantragte mit Schreiben vom 22. März 1976 eine Investitionszulage nach §
Im Wiedereinsetzungsverfahren legte die Klägerin ein Schreiben des Postamts Pinneberg vom 25. November 1976 vor, das folgenden Inhalt hat:
"Aufgrund ihrer fernmündlichen Rückfrage beim Betriebsleiter des Postamts Quickborn über Brieflaufzeiten von Quickborn nach Elmshorn teilen wir Ihnen folgendes mit: Briefsendungen, die beim Postamt Quickborn während der Schalteröffnungszeiten eingeliefert werden - gewöhnliche und eingeschriebene Sendungen - müßten im Regelfall beim Postamt Elmshorn am nächsten Werktag zur Zustellung oder Abholung bereitliegen."
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