I. Am Stammkapital (20.000 DM) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, sind deren Geschäftsführer N mit 80 v.H. sowie dessen Ehefrau mit 20 v.H. beteiligt.
In einer auf den 2. Januar 1970 datierten "Ergänzung zum Anstellungsvertrag" wurde zwischen der Klägerin und N vereinbart,
"daß zusätzlich zum Gehalt eine Tantieme gezahlt wird, die sich nach dem ausgeschütteten Handelsbilanzgewinn bemißt. Für jedes % an Dividende erhält Herr N 1.000 DM. Ausschüttung x 100 x 1.000 Berechnung: -------------------------- = Tantieme. Stammkapital Diese Regelung gilt mit Wirkung vom 1.1.1970 für die Dauer von 2 Jahren."
In einer Gesellschafterversammlung vom 7. November 1975 wurde bestimmt, daß die Vereinbarung vom 2. Januar 1970 auf unbestimmte Zeit gelte.
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