I. Materiell ist streitig, ob der verstorbene und von seiner Ehefrau und seinen Kindern - den jetzigen Revisionsbeklagten - beerbte Kläger Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt und hierdurch einen bei der Einkommensteuer 1965 zu berücksichtigenden Entnahmegewinn verwirklicht hat.
In formeller Hinsicht ist streitig, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) die Revision rechtzeitig eingelegt hat.
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