I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren Gesellschafter der im Jahre 1968 erloschenen Firma S.u.Co. KG in K. . Sie haben ihren Sitz bzw. Wohnsitz zum Teil in der Schweiz, zum Teil in Großbritannien. Am 17. April 1968 haben die Gesellschafter der KG beschlossen, die KG per 1. Februar 1968 aufzulösen. Die KG sollte ohne Durchführung einer Liquidation erlöschen und mit ihren Aktiven und Passiven (Stand Bilanz 31. Januar 1968) in die unter dem gleichen Datum im Inland neu zu gründende S-GmbH übergehen. Durch Gesellschaftsvertrag vom 17. April 1968 ist die Gründung der GmbH beschlossen worden. Sie wurde am 28. April 1968 in das Handelsregister eingetragen. Die GmbH übernahm alle Aktiven und Passiven der KG zum 1. Februar 1968. Die Beteiligungsverhältnisse an der KG und an der GmbH stimmen überein.
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