BFH - 30.04.1976 (III R 132/74) - DRsp Nr. 1997/12906
BFH, vom 30.04.1976 - Aktenzeichen III R 132/74
DRsp Nr. 1997/12906
»1. Eine als Hofbefestigung dienende beheizbare Rasenfläche, die ein Installationsmeister auf seinem Grundstück errichtet, um das technische Verfahren zu verbessern und um sie seinen Kunden vorzuführen, stellt eine Betriebsvorrichtung zu seinem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb dar. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausschließlich der Forschung und Entwicklung i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. u EStG dienen.«