BFH - 30.04.1985 (II B 63/84) - DRsp Nr. 1997/16198
BFH, vom 30.04.1985 - Aktenzeichen II B 63/84
DRsp Nr. 1997/16198
»Der erhöhte Freibetrag wegen Erwerbsunfähigkeit ist bei der Veranlagung zur Vermögensteuer nur dann zu gewähren, wenn der Grad der Erwerbsminderung mehr als 90 v.H. beträgt.«
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.
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