I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Ehemann (Kläger) ist Gesellschafter einer Personengesellschaft, an der neben zwei anderen Gesellschaftern auch seine Mutter beteiligt war. Diese trat durch Vertrag vom 5. Dezember 1971 ihren Gesellschaftsanteil nebst Sonderguthaben mit Wirkung vom 31. Dezember 1971 an den Kläger ab. In einem am selben Tage zwischen dem Kläger und seiner Mutter geschlossenen "Unterhaltsvertrag" verpflichtete sich der Kläger "als Entschädigung hierfür", an seine Mutter bis zum Lebensende Unterhalt in der Form zu leisten, daß diese Anspruch hat auf 10 % seines Gewinnanteils aus der Gesellschaft, mindestens jedoch auf
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|