I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) züchtet Dackel. In den Streitjahren 1973 bis 1975 hielt er ca. 50 Muttertiere und 10 Vatertiere. Aus dem Verkauf von Welpen erzielte er Betriebseinnahmen von jährlich 35.000 DM bis
45.000 DM. Daneben unterhielt er ein Tierheim nebst Hundepension; hieraus erzielte er Betriebseinnahmen von jährlich ca. 4.000 DM.
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