I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin (Alleinerbin) ihrer Mutter S, die mit dem Stiefvater der Klägerin, G, im Güterstand der Gütertrennung lebte. G setzte seinen Vetter, M, durch Testament als Alleinerben ein.
Durch einen privatschriftlichen Vertrag hatten S und M am 21. April 1975 "zur Regelung der Erbschaftsauseinandersetzung" u.a. die Aufteilung der zum Nachlaß gehörenden Grundstücke festgelegt.
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