BFH vom 30.10.1973
I R 67/72
Normen:
BGB § 101 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 72
BStBl II 1974, 234

BFH - 30.10.1973 (I R 67/72) - DRsp Nr. 1997/11869

BFH, vom 30.10.1973 - Aktenzeichen I R 67/72

DRsp Nr. 1997/11869

»Die Erwerberin eines GmbH-Geschäftsanteils, die neben dem Preis für den Geschäftsanteil den Anspruch der Verkäuferin auf den zeitanteiligen Gewinn nach § 101 Nr. 2 BGB durch Zahlung abdingt, hat den Geschäftsanteil auf Beteiligungskonto, den daneben entgeltlich erworbenen Anspruch der Verkäuferin auf den zeitanteiligen Gewinn mit dem für ihn aufgewendeten Betrag gesondert auf einem Konto "Gewinnanspruch" zu buchen.«

Normenkette:

BGB § 101 ;

I. Streitig ist, ob bei dem Erwerb von drei GmbH-Geschäftsanteilen die jeweils miterworbenen Gewinnbezugsrechte gesondert aktiviert und - nach Vorliegen des Gewinnverteilungsbeschlusses - mit der Gewinnausschüttung verrechnet werden können, oder ob - verneinendenfalls - bei Aktivierung der Gewinnbezugsrechte auf dem Konto "Beteiligungen" nach Realisierung des Gewinnanspruchs eine Abschreibung der GmbH-Beteiligungen auf den niedrigeren Teilwert in Betracht kommt.