BFH - 30.11.1973 (VI R 223/69) - DRsp Nr. 1997/11862
BFH, vom 30.11.1973 - Aktenzeichen VI R 223/69
DRsp Nr. 1997/11862
»Die Bestimmungen in § 3 Abs. 1 und 3 SparPDV für den Fall einer völligen Unterbrechung der Einzahlungen auf Sparratenverträge und in § 10 Abs. 1 SparPDV über das Ende der Ausschlußfrist für die Anforderung der Prämie sowie der Zinsen und Zinseszinsen durch das Kreditinstitut sind rechtswirksam.«
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